Fragen zur Online-Ticket Kontrolle im Zug
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:
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Der Zugbegleiter hat mein Ticket eingezogen, weil ich meine Ausweis-ID (BahnCard, Kreditkarte bzw. ec-Karte/Maestro) vergessen hatte. Ich musste eine neue Fahrkarte kaufen.
Der Zugbegleiter hat in diesem Fall völlig richtig gehandelt, da er das Online-Ticket nur mit Hilfe der Ausweis-ID, die Sie bei der Anmeldung hinterlegt haben, kontrollieren kann. Schicken Sie einfach Ihr Online-Ticket zusammen mit der im Zug gelösten Fahrkarte und einem ausgefüllten Erstattungsantrag an unser Servicecenter. Ihr Online-Ticket können Sie bis zum Ende der Geltungsdauer über die Buchungsrückschau bzw. Auftragssuche erneut aufrufen und ausdrucken. Die betreffende Fahrt wird Ihnen nach Prüfung teilerstattet. Der Erstattungsantrag für auf www.bahn.de gekaufte Fahrkarten steht z.B. auf der Informationsseite zum Online-Ticket als Download zur Verfügung. Bei anderen Verkaufsstellen erworbene Fahrkarten können über unser Servicecenter nicht erstattet werden.
Warum musste ich im Zug Aufpreise nachlösen?
Falls Sie mit einem anderen Zug als dem gebuchten Zug reisen mussten, kann es sein, dass Sie dabei einen höherwertigeren Zug (z.B. ICE statt IC) genutzt haben. Den Aufpreis für den ICE müssen Sie dann nachlösen, da unser System den Preis für die zunächst ausgewählte Verbindung berechnet hatte.
Kann ich auch eine andere Verbindung nutzen als die, die auf dem Online-Ticket aufgedruckt ist?
Das Online-Ticket zum Normalpreis können Sie genau wie z.B. im Reisezentrum gebuchte Fahrkarten nutzen. Sie können also auch spätere Verbindungen mit gleichwertigen Zügen wählen. Bei Fahrkarten zu Sparpreisen, Aktionspreisen oder Nachtzügen legen Sie sich allerdings auf eine bestimmte Zugverbindung fest. Ihre Fahrkarte ist dann nur in den auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zügen gültig.


