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Häufig gestellte Fragen von P bis R 

Passagierrechte:
Die Kundencharta der Bahn regelt einheitlich und verbindlich die Rechte des Kunden
bei Verspätungen im Fernverkehr und im Nachtreiseverkehr. Anders als beim Tagesverkehr treten die Passagierrechte bei City Night Line-Reisen erst bei Verspätungen
ab 120 Minuten in Kraft.
Platznummern:
Mit Hilfe von Wagenskizzen können Sie nachschauen, wo sich im City Night Line Ihre gebuchten Plätze befinden. Sie finden die Wagenskizzen unter www.bahn.de/citynightline
oder www.citynightline.ch. Die Platznummern werden automatisch vergeben.
Preise:
Die Nutzung des City Night Line ist mit allen Fahrkarten des Fernverkehrs (Normalpreise,
Sparpreise, Rail&Fly und Fahrkarten vom/ins Ausland) gegen Zahlung des
Aufpreises zur Reservierung Ihrer gewünschten Komfortkategorie möglich. Bei
Belegung eines Deluxe-Schlafwagenabteils ist eine Fahrkarte 1. Klasse mit Aufpreis
erforderlich.

Rauchen:

Alle City Night Line-Züge sind Nichtraucherzüge.

Reservierungspflicht:

Im City Night Line sind alle Komfortkategorien reservierungspflichtig. Bitte beachten
Sie, dass eine Reservierung im City Night Line nicht zu einer kostenfreien Platzreservierung der Züge im Vor- oder Nachlauf zum City Night Line berechtigt (siehe auch „Verkauf an Bord“).

Ruhesessel / Sitzwagen:

In der Komfortkategorie wird zwischen komfortablen Ruhe sesseln im Großraumwagen
und Sitzplätzen in 6er-Abteilen unterschieden. Bei beiden Kategorien handelt es sich um Plätze der 2. Klasse.

Stand: 17.10.2008
 
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