Kundenrechte
Ab sofort wird Ihre Position als Fahrgast im Fernverkehr der Deutschen Bahn AG gestärkt. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben wir eine zehn Punkte umfassende Kundencharta für den Fernverkehr erarbeitet.
Die Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG unterstützen Sie im Zug und im Bahnhof, um Ihnen komfortables Reisen zu ermöglichen. Ihre Zufriedenheit ist unser zentrales Anliegen. Bei Verspätungen über 60 Minuten im Fernverkehr, die die Deutsche Bahn AG selbst zu verantworten hat, haben Sie daher Anspruch auf Entschädigung .
Haben Sie Fragen?
Unsere Servicehotline Fahrgastrechte hilft Ihnen unter 01805 788015 (14 ct./Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend) gern weiter.
Weitere Regelungen
Regelungen für den Nachtreiseverkehr, den grenzüberschreitenden Verkehr und den Nahverkehr.
Entschädigungsanspruch statt Kulanz - Bahnreisende bekommen neue Rechte. Ein Interview mit Dr. Karl-Friedrich Rausch - Vorstand für Personenverkehr der Deutschen Bahn AG.


