Fundservice
Haben Sie im Zug oder im Bahnhof etwas verloren?
Verlustmeldung
Wenn Sie im Zug oder im Bahnhof etwas verloren haben, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihren Verlust bei uns anzuzeigen.
Unabhängig welchen Weg Sie wählen, wir forschen bis zu vier Wochen nach dem von Ihnen angegebenen Verlusttag nach dem verlorenen Gegenstand. Sollte die Suche erfolgreich sein, werden wir Sie direkt informieren.
Unabhängig welchen Weg Sie wählen, wir forschen bis zu vier Wochen nach dem von Ihnen angegebenen Verlusttag nach dem verlorenen Gegenstand. Sollte die Suche erfolgreich sein, werden wir Sie direkt informieren.
Internet
Am einfachsten und für Sie am schnellsten können Sie Ihre Verlustmeldung direkt hier im Internet aufgeben. Dieser Weg steht Ihnen kostenlos rund um die Uhr zur Verfügung.
Zur Anwendung: verloren&gefunden
Ihre Verlustmeldung geben Sie direkt in unsere FundService-Datenbank ein und können sofort sehen, ob ein Gegenstand gefunden wurde, der Ihrer Beschreibung entspricht. Ist dies noch nicht der Fall, können Sie mit Hilfe der Verlustnummer und Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit wieder eine neue Suche starten. Um Missbrauch auszuschließen, beachten Sie bitte, dass es nicht möglich ist, mehrere Verlustmeldungen am Tag zu erstellen.
Zur Anwendung: verloren&gefunden
Ihre Verlustmeldung geben Sie direkt in unsere FundService-Datenbank ein und können sofort sehen, ob ein Gegenstand gefunden wurde, der Ihrer Beschreibung entspricht. Ist dies noch nicht der Fall, können Sie mit Hilfe der Verlustnummer und Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit wieder eine neue Suche starten. Um Missbrauch auszuschließen, beachten Sie bitte, dass es nicht möglich ist, mehrere Verlustmeldungen am Tag zu erstellen.
Fundservice-Hotline
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Verlust bei der Fundservice-Hotline zu melden. Diese ist von Montag bis Samstag von 8.00 – 20.00 Uhr, Sonn- und Feiertags von 10.00 – 20.00 Uhr unter der Rufnummer (0900) 1 99 05 99 (59 cts/Min. aus dem dt. Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend) erreichbar.
Formular Verlustmeldung
Unsere Servicemitarbeiter auf den Bahnhöfen helfen ebenfalls gerne weiter. Einfach einen Nachforschungsauftrag stellen, der Vordruck ist kostenlos am DB Service Point oder als Download:
Das ausgefüllte Formular
- am DB Service Point oder an einer Fundstelle im Bahnhof abgeben oder
- per Post an DB Station&Service AG, Fundbüro, Döppersberg 37, 42103 Wuppertal oder
- per Fax an 069(265 21387 oder
- per E-Mail an Fundbuero.DBAG@bahn.de.
Gebühren
Bei der Rückgabe von verlorenen Gegenständen an den Verlierer können Gebühren anfallen. Die Höhe ist abhängig von der Art der Rückgabe und der Dauer der Aufbewahrung. Neben der persönlichen Abholung am Lagerort haben Sie auch die Möglichkeit, sich Ihren Gegenstand auch nach Hause senden lassen. Bei Zusendung ins Ausland fallen entsprechende
Auslandsgebühren an.
Auslandsgebühren an.
| Art der Rückgabe | Preis | ||
| Abholung aus Fundstelle | kostenlos | ||
| per Post: | Verpackungskosten | 10,23 EUR | |
| Versandkosten (inkl. Pauschalpreis bis 31,5kg und Nachnahmeentgelt) | 7,78 EUR | ||
| Übermittlungsentgelt | 2,- EUR | ||
| gesamt: | 20,01 EUR | ||
| Versand aus Fundstelle: | per ic:kurier: | Es gelten die aktuellen Tarife von ic:kurier | |
| Nachsendung per Zug: | kostenlos Nur für Gegenstände, die zur Fortsetzung der Reise unbedingt erforderlich sind (z.B. Reisepässe, lebenswichtige Medikamente). In diesen Fällen ist es notwendig, uns von der Haftung zu befreien. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie direkt am Bahnhof bei Ihren Servicemitarbeitern. | ||
| Direkte Abholung im zentralen Fundbüro: | 15,30 EUR | ||
| Versand aus dem zentralen Fundbüro | 15,30 EUR zzgl. der entsprechenden Versandkosten |
So werden Fundsachen versteigert
Die Liste der Fundsachen und Aufbewahrungsstücke, welche nicht mehr zurückgefordert werden, reicht von A-Z, vom Aktenkoffer bis zum Zelt und vom Abendkleid bis zur Zange. Die zu einer Versteigerung zugelassenen Gegenstände werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist öffentlich versteigert.
Die Versteigerungen finden in der Regel donnerstags (außer an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) im Fundbüro in Wuppertal statt.
Weiterhin finden in unregelmäßigen Abständen und wechselnden Städten weitere Fundsachenversteigerungen statt. Diese werden vorher entsprechend vor Ort angekündigt. Die genauen Termine können Sie bei der Fundservice-Hotline erfragen.
Gesetzliche Grundlage
Die Behandlung der Fundsachen ergibt sich aus den §§ 978 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Die Versteigerungen finden in der Regel donnerstags (außer an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) im Fundbüro in Wuppertal statt.
Weiterhin finden in unregelmäßigen Abständen und wechselnden Städten weitere Fundsachenversteigerungen statt. Diese werden vorher entsprechend vor Ort angekündigt. Die genauen Termine können Sie bei der Fundservice-Hotline erfragen.
Gesetzliche Grundlage
Die Behandlung der Fundsachen ergibt sich aus den §§ 978 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Finderlohn
Der Finder hat nach §§ 978 ff. BGB Anspruch auf Finderlohn.
Ein Anspruch auf Finderlohn hat zur Voraussetzung:
Ein Anspruch auf Finderlohn hat zur Voraussetzung:
- dass der Gegenstand einen Wert von mindestens 50,- EUR hat,
- dass der Finder nicht Mitarbeiter der DB AG, einer Tochtergesellschaft oder eines Vertragsunternehmens der DB AG ist,
- dass der Finder nicht im Voraus auf den Finderlohn verzichtet hat.
Bei Ermittlung des Eigentümers des Gegenstandes werden wir dem Finder, wenn er es wünscht, Namen und die Adresse des Eigentümers mitteilen.
Sollte der gefundene Gegenstand nicht an seinen Besitzer zurückgeführt werden können, hat der Finder ab drei Jahre nach dem Versteigerungstermin Anrecht auf Finderlohn.
Sollte der gefundene Gegenstand nicht an seinen Besitzer zurückgeführt werden können, hat der Finder ab drei Jahre nach dem Versteigerungstermin Anrecht auf Finderlohn.
Die Höhe des Finderlohns beträgt:
- 2,5% für einen Wert zwischen 50,- und 500,- EUR und
- 1,5% für den 500,- EUR überschreitenden Wert.
Der Anspruch auf Finderlohn erlischt 6 Jahre nach dem Versteigerungstermin.


