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Mobilitätseingeschränkte Reisende 

Reiseplanung und Hilfe über die Mobilitäs-Servicezentrale

Behinderte Menschen reisen auch künftig im Rahmen der gesetzlichen Nachteilsausgleiche unentgeltlich.

Dies gilt, wenn eine gültige Wertmarke vorhanden ist, auf allen im persönlichen Streckenverzeichnis eingetragenen Strecken u. zw. in allen Zügen der Produktklass C, d. h. in den Nahverkehrszügen, einschließlich IR- und D-Zügen. Mit dem Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis kann eine Begleitperson in allen Zügen kostenlos mitreisen. Wenn nach diesen Regelungen ein behinderter Reisender und seine Begleitperson kostenlos reisen, benötigen weitere Mitreisende eine separate Fahrkarte.

Mit der Mobilitäs-Servicezentrale erleichtert die Deutsche Bahn AG mobilitätseingeschränkten Reisenden die Planung ihrer Reise.

Wie ist die Familienkinder-Regelung i.V.m. Schwerbehindertenausweis anzuwenden?

Beispiele:
1) 7-jähriges Kind mit Schwerbehindertenausweis (Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen) reist in Begleitung eines Eltern-/Großelternteiles und seines 13-jährigen Bruders.

2) Im umgekehrten Fall hat die Mutter einen Schwerbehindertenausweis (Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen) und reist in Begleitung ihrer beiden 13-jährigen Söhne.

Antwort:
Die Familienkinderregelung gilt ausschließlich
- wenn ein Eltern- oder Großelternteil eine Normalpreis- oder Sparpreis-Fahrkarte kauft und
- wenn die Kinder in dieser Fahrkarte eingetragen sind.

Aus diesem Grund ist im Beispiel

1) eine Fahrkarte für das 7-jährige schwerbehinderte Kind und für seinen Bruder erforderlich (Eltern-/Großelternteil reist als Begleitung kostenfrei; keine Familienkinder-Regelung für den 13-jährigen Bruder, da er nicht auf der Fahrkarte seines Bruders als Familienkind aufgeführt werden kann) Alternativ kauft das Eltern-/Großelternteil eine Fahrkarte und beide Kinder werden darauf eingetragen. Unter Berücksichtigung von Rabattmöglichkeiten (z. B. Großvater besitzt eine BahnCard) könnte diese Alternative die preisgünstigere Lösung darstellen.

2) eine Fahrkarte für die Mutter erforderlich (ein Sohn reist als Begleitung kostenfrei; für den zweiten 13-jährigen gilt die Familienkinder-Regelung, da er auf der Fahrkarte der Mutter aufgeführt werden kann).

Falls aufgrund der Nachteilsausgleiche nach dem Sozialgesetzbuch IX der Ausweisinhaber bzw. die -inhaberin keine Fahrkarte benötigt ist in beiden Beispielen lediglich für das 2. Kind eine Fahrkarte erforderlich.

 
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