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Vergünstigungen durch das Sozialgesetzbuch IX 

Schwerbehinderte Menschen erhalten bei Reisen mit der Deutschen Bahn laut Gesetz eine Reihe von Vergünstigungen.

Sie heißen "Nachteilsausgleich" und sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Voraussetzungen: Ausweis und Wertmarke

Menschen mit Behinderungen können Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie einen amtlichen Ausweis - er ist grün und hat einen halbseitigen, orangefarbenen Flächenaufdruck und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke oder zusätzlich ein persönliches Streckenverzeichnis besitzen.

Die Dokumente sind beim Versorgungsamt erhältlich. Die Wertmarken gelten entweder ein Jahr oder ein halbes Jahr und kosten zur Zeit EUR 60,- bzw. EUR 30,-.

Die Wertmarken sind beim Versorgungsamt erhältlich, das den Schwerbehindertenausweis zusammen mit einem Streckenverzeichnis ausgibt. Die Marken gelten entweder ein Jahr oder ein halbes Jahr und kosten zur Zeit EUR 60,- bzw. EUR 30,-.

Kostenlos erhalten die Wertmarke behinderte Menschen, die blind oder hilflos sind, die Arbeitslosenhilfe oder laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilfegesetz bzw. entsprechende Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen.

Leistungen im Rahmen des Nachteilsausgleichs

Mit Ausweis und Wertmarke haben behinderte Menschen Anspruch auf folgende Leistungen:

 

Unentgeltliche Beförderung 

Unentgeltliche Beförderung in folgenden Zügen der Deutschen Bahn:
  • in D-Zügen (Fernverkehr)
  • IRE-, RE-, RB-, Zügen und S-Bahnen (Nahverkehr)
Das gilt immer in der 2. Klasse auf den im Streckenverzeichnis eingetragenen Strecken sowie auf den Strecken der Verkehrsverbünde (Fernverkehrszüge können nur benutzt werden, wenn sie für den Verkehrsverbund freigegeben sind).
Unentgeltlich, und zwar unabhängig vom Wohnort des Behinderten, ist die Beförderung auch:
  • auf NE-Strecken (Betreiber ist nicht die DB) in Zügen des Nahverkehrs in der 2. Klasse
  • auf allen Buslinien im Nahverkehr. Darunter zählen Linien, die im Allgemeinen nicht weiter als 50 km reichen
  • innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften in der 2. Klasse von Zügen, die mit Verbundfahrscheinen benutzt werden können
  • Unentgeltliche Mitfahrt einer notwendigen Begleitperson: Das ist möglich, wenn im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ nicht gelöscht ist (diese Regelung gilt auch, wenn der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke besitzt). Anstelle einer Begleitperson kann auch ein Hund mitgenommen werden. Beachte: Blindenführhunde werden zusätzlich zu einer Begleitperson unentgeltlich befördert, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Bl“ eingetragen ist
  • Begleiter reisen mit:
    in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, im DB AutoZug und City Night Line (außer Sonderzügen und -wagen), auf Buslinien im Nah- und Fernverkehr, in Zügen der sonstigen Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See, im Nordseeinselverkehr, in Sitzwagen von Nachtzügen

Benutzung der 1. Klasse

Der Ausweisinhaber kann in der 1. Klasse fahren, wenn das ausdrücklich in seinem Ausweis vermerkt ist.
Die Möglichkeit besteht:
  • in allen Zügen des Nahverkehrs (S, RB, RE, IRE), der D-Züge auf den im Streckenverzeichnis zum Schwerbehindertenausweis (inkl. Beiblatt und Wertmarke) eingetragenen Strecken
  • mit einer Fahrkarte 2. Klasse - mit/ohne BahnCard Rabatt - in allen Zügen der DB, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen und mit Fahrkarten, deren Preise Kostenzuschläge für Arrangements oder Ähnliches enthalten. Beiblatt und Wertmarke werden nicht benötigt
 

Unentgeltliche Beförderung von Hilfsmitteln 

Ein mitgeführter Rollstuhl oder orthopädische Hilfsmittel werden selbstverständlich auch ohne Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis und Wertmarke unentgeltlich befördert:
  • in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs (ausgenommen in Sonderzügen und Sonderwagen) in Verbindung mit einer Fahrkarte (auch ermäßigt) bzw. mit dem Streckenverzeichnis
  • auf Omnibuslinien im Nah- und Fernverkehr, soweit die Beschaffenheit der Busse das zulässt
  • Bitte beachten Sie: Ihr Rollstuhl sollte die Maße der ISO-Norm (Breite max. 700 mm, Länge max. 1.200 mm, Gesamtgewicht max. 250 kg) nicht überschreiten.
 

Unentgeltliche Beförderung eines Führ- oder Begleithundes und einer Begleitperson 

Das ist auch ohne Beiblatt/Wertmarke möglich, wenn auf der Rückseite des Ausweises ein "B" eingetragen ist.
 

Übersichtskarte zum Entfernungszeiger 

Diese Karte der gesamten Bundesrepublik zeigt die Strecken der einzelnen Verkehrsverbünde. Darin sind die Strecken der Verbünde lila gekennzeichnet, die übrigen DB-Strecken schwarz. Menschen, die über einen Schwerbehindertenausweis und ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke verfügen, können alle mit Verbundfahrkarte nutzbaren Verkehrsmittel auf den lila gekennzeichneten Streckenabschnitten unentgeltlich nutzen.

Weitere Tarifgemeinschaften bzw. weitere Verkehrsträger, die ebenfalls eine unentgeltliche Beförderung auf ihren Strecken zulassen, sind in dieser Karte nicht aufgeführt.

Sie dient somit nur zur Ergänzung der im Prospekt "Mobil mit Handicap" aufgeführten Kursbuchstrecken. (Als PDF-Datei zum Download auf dieser Seite). Weitere Abweichungen können durch unterschiedliche Redaktionstermine entstehen.

Streng zu unterscheiden ist die "Übersichtskarte für den Personenverkehr", die auch als Kursbuchkarte im Reisezentrum erworben werden kann. Diese Karte informiert zwar grob darüber, wo in Deutschland Verkehrsverbünde existieren, nicht jedoch über konkrete Streckenabschnitte, für die behinderte Menschen eine Fahrkarte benötigen, wenn sie über die Verbundgrenzen hinaus fahren wollen. Daher ist diese Karte für die Reiseplanung dieser Kundengruppe nur sehr eingeschränkt nutzbar.

Die Übersichtskarte zum Entfernungszeiger können Sie - unter Angabe der Drucksachennummer: T603K - zum Preis von 7,50 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. plus Versandkosten beziehen bei:

DB Services Technische Dienste GmbH
Druck- und Informationslogistik
Postfach 10 02 46
76232 Karlsruhe
Telefon Kundenservice: 0721 9385965
Telefax Kundenservice: 0721 9385509
E-Mail: DZD-Bestellservice@bahn.de

 

Verbundstreckenliste 

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