Für bahn.corporate-online gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:
A. Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von bahn.corporate-Angeboten
Teilnehmer am bahn.corporate-Programm der Verkehrsunternehmen des Deutsche Bahn-Konzerns sind Firmenkunden (bahn.corporate-Teilnehmer). Als solche gelten z. B. Unternehmen, Behörden und Verbände, etc. Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nicht anderes ergibt. Für den Verkauf von Fahrkarten an Firmenkunden im Internet über www.bahn.de/bahncorporate gelten zudem die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, sofern die nachstehenden Bedingungen unter Nr. 3 keine abweichenden Regelungen treffen.
2.1 bahn.corporate-Teilnehmer, Rabattstufen
2.1.1 bahn.corporate-Teilnehmer, ausgenommen Verbände nach Nr. 2.1.3 mit einem Mindestumsatz ab 3.000 EUR pro Jahr erhalten beim Erwerb von Fahrkarten entsprechend ihrem Jahresumsatz einen gestaffelten Rabatt auf den Normalpreis, der mindestens 3%, bei einem Jahresumsatz ab 50.000 EUR höchstens 5,5% beträgt.
2.1.2 bahn.corporate-Teilnehmer, ausgenommen Verbände nach Nr. 2.1.3, mit einem Mindestumsatz ab 100.000 EUR pro Jahr erhalten beim Erwerb von Fahrkarten entsprechend ihrem Jahresumsatz einen gestaffelten Rabatt auf den Normalpreis, der mindestens 6%, bei einem Jahresumsatz ab 2.500.000 EUR höchstens 10% beträgt. Darüber hinaus wird ab einer jährlichen Umsatzsteigerung von 20% für den Erwerb von Angeboten für die 1. Wagenklasse ein zusätzlicher GKR-Rabatt der jeweiligen Rabattstufe auf den Wachstumsumsatz der 1. Wagenklasse oder ab einer jährlichen Steigerung des Gesamtumsatzes von 15% ein zusätzlicher zweifacher GKR-Rabatt der jeweiligen Rabattstufe auf den Gesamtwachstumsumsatz gewährt und im Folgejahr zugeschieden. Als Vergleichszeitraum gilt jeweils der 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres. Sind beide Wachstumskomponenten erfüllt, wird nur der zusätzliche Rabatt für das Gesamtwachstum gewährt. Ein Anspruch auf den Wachstumsrabatt besteht nicht für Einkaufsgenossenschaften oder wenn dieser durch rechtliche Änderungen der Unternehmensstrukturen (Verkauf oder Zukauf von Unternehmensteilen, Unternehmenszusammenschluss etc.) bedingt ist.
2.1.3 Am bahn.corporate Programm teilnehmende Verbände erhalten ab einem Mindestumsatz von 3.000 EUR beim Erwerb von Fahrkarten einen Rabatt pro Jahr auf den Normalpreis, der mindestens 3% und höchstens 5% beträgt.
2.1.4 Die Rabattstufen in Abhängigkeit vom Jahresumsatz ergeben sich aus der Anlage.
2.2.1 Die jeweilige Rabattstufe wird einmal jährlich auf der Basis der in den letzten 12 Monaten vor dem Stichtag nach Satz 2 mittels Angabe der Kundennummer erfassten Fahrkartenkäufe zum Zwecke geschäftlich oder dienstlich veranlasster und auf Rechnung des bahn.corporate-Teilnehmers durchgeführter Reisen der in Nr. 2.3 bezeichneten Personen ermittelt; eine unterjährige Anpassung der Rabattstufe während des laufenden Abrechungsjahres erfolgt nicht. Als Berechnungszeitraum für die Rabatteinstufung des Folgejahres wird jeweils der Umsatz vom 1. Oktober des Vorjahres bis 30. September des laufenden Jahres zugrunde gelegt. Als Jahresumsatz gilt die Summe der gezahlten Fahrpreise und Entgelte. Eine Addition von GKR- und Reha-GKR-Umsätzen ist ausgeschlossen.
Eine Erfassung von an Bord des Zuges ausgegebenen Fahrkarten erfolgt nicht. Eine nachträgliche Erfassung dieser Fahrkarten ist ausgeschlossen.
2.2.2 Neukunden, deren Umsätze bisher nicht mittels Angabe einer Kundennummer erfasst worden sind, wird bei erstmaliger Einstufung in den ersten 12 Monaten bei einem Mindestumsatz von 3.000 EUR ein Rabatt von 3% gewährt. Das Erreichen des Umsatzes ist anhand geeigneter Nachweise (z.B. durch Vorlage von Reisebüroabrechnungen des betreffenden Zeitraums in entsprechender Größenordnung) glaubhaft zu machen. Neukunden, die keine Nachweise erbringen können, erhalten eine Kundennummer ohne Einstufung in eine Rabattstufe.
2.3.1 Der Anspruch auf den Rabatt besteht nur für geschäftlich oder dienstlich veranlasste Reisen, welche durch eigene Mitarbeiter oder Mitglieder gesetzlicher oder nach der Satzung vorgesehener Leitungs- oder Kontrollorgane auf Rechnung des bahn.corporate-Teilnehmers durchgeführt werden. Dies gilt auch für den genannten Personenkreis verbundener Unternehmen, sofern der des bahn.corporate-Teilnehmers an dem betreffenden Unternehmen mit mehr als 50% der Anteile oder Stimmrechte beteiligt ist. Fahrkarten zum GKR sind nur innerhalb des vorgenannten Personenkreises übertragbar.
Bei Verbänden nach Nr. 2.1.3 besteht der Anspruch auf den Rabatt ausschließlich für die Mitarbeiter des jeweiligen Verbandes. Die Einbeziehung von unmittelbar nachgeordneten, organisatorisch verbundenen Verbänden kann nur erfolgen, wenn der Mindestumsatz des bahn.corporate-Teilnehmers 100.000 EUR beträgt.
2.3.2 Der Anspruch auf rabattierte Fahrkarten erlischt, wenn innerhalb des nach Nr. 2.2.1 festgelegten Zeitraumes für die Kundennummer keine Fahrkarten erworben werden oder wenn eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte festgestellt wird. Die Kundennummer wird automatisch gelöscht.
Fahrkarten unter Inanspruchnahme des GKR können nur unter Angabe der Kundennummer erworben werden. Ein Verkauf von Fahrkarten zum GKR an Bord des Zuges erfolgt nicht. Für Fahrkarten mit GKR für die 1. Wagenklasse über 100 Kilometer gelten die Regelungen nach Nr. 3.5.2 der BB Personenverkehr entsprechend.
2.5 Andere Ermäßigungen
2.5.1 Der BahnCard-Rabatt in Höhe von 25% bzw. 50% kann mit dem GKR kombiniert werden. Eine Kombination mit anderen Rabatten ist ausgeschlossen. Die Regelungen nach den Nummern 3.7.2 und 3.7.3 der BB Personenverkehr gelten für GKR-Fahrkarten nicht.
2.5.2 Es werden nur die BahnCard-Käufe bei der Erfassung des Umsatzes berücksichtigt, bei denen im BahnCard-Antrag die Kundennummer eingetragen wurde. Eine nachträgliche Erfassung ist nicht möglich.
2.6 Erstattung, Umtausch
2.6.1 Der für nicht benutzte Fahrkarten gezahlte Fahrpreis, ausgenommen Online-Tickets, wird vom Erwerb bis 9 Tage nach dem ersten Geltungstag der Fahrkarte gegen Rückgabe der Fahrkarte unentgeltlich erstattet, ab dem 10. Tag unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 15 EUR.
Für teilweise benutzte Fahrkarten finden die Regelungen nach Nr. 4.1.1 der BB Personenverkehr Anwendung. Die Erstattung der Fahrkarte ist nur bei der ausgebenden Verkaufsstelle möglich.
2.6.2 Für den Umtausch der Fahrkarten gelten die Regelungen nach Nr. 4.1.2 der BB Personenverkehr.
3.2 Für Fahrkarten-/BahnCard 25-/BahnCard 50-Bestellungen und Sitzplatzreservierungen ist zuvor eine einmalige Anmeldung über das Firmenkundenportal (bahn.corporate) unter Angabe von Vor- und Zunamen und E-Mail-Adresse erforderlich. Gleichzeitig kann die BonusCard Business bestellt werden. Die BonusCard Business wird personifiziert und unentgeltlich für die Geltungsdauer von jeweils drei Jahren ausgegeben. Sie kann beim Kauf von Fahrkarten mit/ohne GKR-Rabatt, zum Sammeln von bahn.bonus-Punkten sowie zur Identifizierung für das Online-/Handy-Ticket genutzt werden.
3.3 Fahrkarten zum Normalpreis mit/ohne BahnCard 25-/BahnCard 50-Rabatt und Reservierungen werden unter mobile.bahn.de durch Buchung online und Erhalt von Fahrkarten und Reservierungen als Handy-Ticket zum Erhalt als MMS auf dem Handy erworben.
3.4.1 Über www.bahn.de/bahncorporate bestellte BahnCards, Fahrkarten und Reservierungen können ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden.
3.4.2 Erfolgt die Bezahlung der Fahrkarten und Reservierungen unter Verwendung von Gutscheinen nach den Nummern 9.1.7 und 9.1.8 BB Personenverkehr können die Restbeträge nur mit einer persönlichen Kreditkarte gezahlt werden; Firmenkreditkarte/Company Accout sind ausgeschlossen.
3.5 Für Online-/Handy-Tickets über das Firmenkundenportal (bahn.corporate) findet die Entfernungsbegrenzung gemäß der Nummern 8.3 und 9.3 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten keine Anwendung.
3.6 Vor dem ersten Geltungstag können Online-/Handy-Tickets zusätzlich zur Rückgabe gemäß Nr. 12.1 der Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten auch über den Bereich "Auftragssuche" gegen Gutschrift des bezahlten Fahrpreises zurückgegeben werden.
3.7 Die Gutschrift für umgetauschte oder erstattete Fahrkarten erfolgt gemäß Nr. 4.3.1 der BB Personenverkehr ausschließlich auf das von dem Besteller bei der Bestellung angegebene Kreditkartenkonto.
3.8 Anfragen, die sich auf die Bestellung von Fahrkarten über www.bahn.de/bahncorporate beziehen, richten Sie bitte an folgende Adresse:
DB Vertrieb GmbH
Fulfillment Center
Postfach 60 05 03
22205 Hamburg
Telefon: 01805 996644 (14 ct/Min. aus dem Festznetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend)
E-Mail: bahncorporate-online@bahn.de
4.1 Rabattstufen, Rabatteinstufung
4.1.1 Versicherungsträger erhalten für Fahrten von Kurteilnehmern zur Kur und deren notwendige Begleitpersonen bei einem Mindestumsatz ab 3.000 EUR pro Jahr entsprechend ihrem Jahresumsatz gemäß Einzelvereinbarung einen gestaffelten Rabatt auf den Normalpreis, der mindestens 3%, bei einem Jahresumsatz ab 2.500.000 EUR höchstens 10% beträgt.
4.1.2 Die jeweilige Rabattstufe wird einmal jährlich auf der Basis der in den 12 Monaten vor dem vereinbarten Stichtag mittels Angabe der Kundennummer erfassten Umsätze ermittelt; eine unterjährige Anpassung der Rabattstufe während des laufenden Abrechnungsjahres erfolgt nicht. Die Rabattstufen in Abhängigkeit vom Jahresumsatz ergeben sich aus der Anlage. Die Addition von GKR- und Reha-GKR-Umsätzen ist ausgeschlossen. Im Übrigen findet die Regelung unter Nr. 2.2.2 entsprechende Anwendung.
Eine Erfassung von an Bord des Zuges ausgegebenen Fahrkarten erfolgt nicht. Eine nachträgliche Erfassung dieser Fahrkarten ist ausgeschlossen.
4.2 Fahrkartenerwerb
Fahrkarten unter Inanspruchnahme des Reha-GKR können nur unter Angabe der Kundennummer erworben werden. Ein Verkauf von Fahrkarten zum Reha-GKR an Bord des Zuges erfolgt nicht. Für Fahrkarten für die 1. Wagenklasse über 100 Kilometer gelten die Regelungen nach Nr. 3.5.2 der BB Personenverkehr entsprechend.
4.3 Andere Ermäßigungen
Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden nach den Nummern 3.7.2 und 3.7.3 der BB Personenverkehr auch dann unentgeltlich befördert, wenn der begleitende Eltern- oder Großelternteil oder deren Lebenspartner oder der Vormund im Besitz einer Fahrkarte zum Reha-GKR ist. Kinder ohne eine solche Begleitung erhalten abweichend von Nr. 3.7.4 der BB Personenverkehr Fahrkarten zum halben Reha-GKR-Fahrpreis.
4.4 Geltungsdauer
Fahrkarten zum Reha-GKR gelten bei einer Entfernung (i) bis 100 km am Tag der Hin- sowie gegebenenfalls Rückfahrt innerhalb von zwei Monaten ab dem ersten Geltungstag, (ii) über 100 km zur Hinfahrt am ersten Geltungstag der Fahrkarte und am Folgetag sowie ggf. zur Rückfahrt innerhalb von zwei Monaten ab dem ersten Geltungstag an zwei Tagen, und zwar am Tag des Rückreiseantritts und am Folgetag.
4.5 Erstattung, Umtausch
4.5.1 Der für nicht benutzte Fahrkarten gezahlte Fahrpreis wird vom Erwerb bis 9 Tage nach dem ersten Geltungstag der Fahrkarte gegen Rückgabe der Fahrkarte unentgeltlich erstattet, ab dem 10. Tag unter Abzug eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 15 EUR. Für teilweise benutzte Fahrkarten finden die Regelungen nach Nr. 4.1.1 der BB Personenverkehr Anwendung. Die Erstattung der Fahrkarte ist nur bei der ausgebenden Verkaufsstelle möglich.
4.5.2 Für den Umtausch der Fahrkarten gelten die Regelungen nach Nr. 4.1.2 der BB Personenverkehr.
bahn.corporate-Rabattstufen
| Mindestumsatz ab | Rabattstufen |
| 3.000 EUR | 3,0% |
| 5.000 EUR | 3,5% |
| 10.000 EUR | 4,0% |
| 20.000 EUR | 4,5% |
| 35.000 EUR | 5,0% |
| 50.000 EUR | 5,5% |
| 100.000 EUR | 6,0% |
| 200.000 EUR | 7,0% |
| 500.000 EUR | 8,0% |
| 1.000.000 EUR | 9,0% |
| 2.500.000 EUR | 10,0% |
B. Datenschutz und Datensicherheit
2. Die der DB AG von den Firmenkunden zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten dürfen gemäß § 28 Abs. 5 BDSG nur zu diesen Zwecken verarbeitet oder genutzt werden. Eine Zweckänderung außerhalb dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen. Zur Durchführung des Direktverkaufs ist die DB AG zur Durchführung aller technisch erforderlichen Datenerhebungen, Verarbeitungen (z. B. Duplizieren von Beständen für die Verlustsicherung, Anlegen von Log-Files, Zwischendateien und Archivierung etc.) berechtigt, soweit die Verarbeitung nicht zu einer inhaltlichen Umgestaltung führt.
Darüber hinaus ist die DB AG zur Bereinigung von technisch bedingten Fehlern berechtigt, über die die Firmenkunden informiert werden.
3. Die DB AG ist gemäß § 5 BDSG verpflichtet, das Datengeheimnis über die von den
Mitarbeitern der Firmenkunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für die Weiterverarbeitung zu wahren. Es werden ausschließlich Mitarbeiter eingesetzt, die auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet sind. Sie wirkt insbesondere mit der gebotenen Sorgfalt darauf hin, dass alle eingesetzten Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieser Bedingungen betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und aus dem Bereich des Firmenkunden erlangte Informationen nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig verwertet werden (z.B. keine Werbung durch die DB AG bei Firmenmitarbeitern).
4. Der Firmenkunde verpflichtet sich, nur die Travel Manager und berechtigten Bucher mit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung einzusetzen, die auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet sind. Die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter des Firmenkunden dürfen nur in enger Zweckbindung genutzt werden, d.h., diese Daten dürfen z. B. nicht für eine qualifizierte Profilbindung verwendet werden. Die Mitarbeiter mit der Berechtigung zu Online-Buchungen im Rahmen dieses Vertrages sind über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten (besonders auch der Relationsdaten) sowie der Zusatzdaten für die Kreditkarten-Gesellschaften umfassend zu informieren. Weiter sind den Mitarbeitern die Art der Daten, der Zweck der Verarbeitung und die Empfänger der Daten auch außerhalb der DB AG (z.B. Kreditkartenfirmen) bekanntzumachen. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten nach diesen Bedingungen einverstanden sein.
C. Haftung
Haftung der DB AG
2. Eine Verpflichtung zu prüfen, ob bei der Eingabe von Daten Rechte Dritter beeinträchtigt werden, besteht nicht.
3. Die in bahn.corporate-online zur Verfügung gestellten Hyperlinks zu Websites Dritter dienen nur als Information. Eine Haftung für den Inhalt solcher Websites wird nicht übernommen.
4. Der Versand von Fahrkarten und Reservierungen erfolgt auf eigene Gefahr des Firmenkunden.
Verantwortlichkeit des Firmenkunden
1. Der Firmenkunde trägt allein die Verantwortung für die korrekte Erfassung solcher Daten, die
er oder seine Mitarbeiter im Rahmen der Nutzung von bahn.corporate-online eingeben. Für falsche oder unvollständige Angaben durch Firmenmitarbeiter ist der Firmenkunde selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bei der Eingabe von Daten.
2. Der Firmenkunde ist für die Sicherung der Datenbestände, die er aus bahn.corporate-online abruft und/oder speichert, selbst verantwortlich.
3. Die Nutzung der Internet-Seite von bahn.corporate-online durch den Firmenkunden ist nur im
Rahmen des hier beschriebenen Leistungsumfanges zulässig. Insbesondere dürfen Bestellungen nur für Geschäftsreiseaktivitäten des jeweiligen Firmenkunden und seiner Mitarbeiter in bahn.corporate-online durchgeführt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere
die kommerzielle Weiterverwendung von Daten durch den Kunden, ist nicht gestattet.


