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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Touristik der DB Vertrieb GmbH

1. Leistungen

DB Vertrieb GmbH veranstaltet Reisen, indem sie neben der Beförderung in Zügen weitere Reiseleistungen zu einem Reisepaket verbindet. Soweit DB Vertrieb GmbH Leistungen Dritter vermittelt, gelten deren Geschäftsbedingungen.

2. Abschluss eines Reisevertrages

Mit der Aushändigung der Reiseunterlagen oder mit Bestätigung durch DB Vertrieb GmbH ist die Reiseanmeldung des Reisenden angenommen. Bei Abweichungen gegenüber der Anmeldung ist DB Vertrieb GmbH hieran 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt mit dem abweichenden Inhalt erst zustande, wenn der Reisende sich damit einverstanden erklärt, was auch durch die Bezahlung angezeigt werden kann. Pro Person ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu zahlen. Ausnahme: Musicalreisen, dort ist der Arrangementpreis sofort zu zahlen.

3. Mindestteilnehmerzahl

Falls Mindestteilnehmerzahlen notwendig sind, sind diese in der jeweiligen Ausschreibung genannt.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 DB Vertrieb GmbH behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
4.2 Änderungen und Abweichungen (auch im Ablauf) einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von DB Vertrieb GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar sind.
4.3 DB Vertrieb GmbH kann Reisepreise nur in dem Umfang ändern, wie sich die Erhöhung von Beförderungskosten oder Abgaben pro Person oder pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1. Der Reisende kann vor Reisebeginn vom abgeschlossenen Reisevertrag zurücktreten oder seine Anmeldung widerrufen. Die Rücktrittserklärung sollte in seinem Interesse schriftlich erfolgen. DB Personenverkehr GmbH hat nach der Buchung Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Diese beträgt je Person
bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% (mindestens 20,– EUR)
ab 29. – 15. Tag vor Reiseantritt: 20%
ab 14. – 08. Tag vor Reiseantritt: 40%
ab 07. – 01. Tag vor Reiseantritt: 60%
am Reisetag oder bei Nichtantritt: 100%
vom Reisepreis, soweit DB Vertrieb GmbH nicht höhere Aufwendungen im Einzelfall nachweisen kann.

6. Rücktritt durch DB Vertrieb GmbH

DB Vertrieb GmbH behält sich vor, Reisen kurzfristig abzusetzen, falls dies aus Gründen erforderlich ist, die DB Vertrieb GmbH oder auch ihre Leistungsträger nicht beeinflussen können (z.B. witterungsbedingte Ereignisse oder der Ausfall von Veranstaltungen wie Open-Air-Konzerte usw.). Reisende, die durch nachhaltiges Stören den Reiseablauf gefährden, können von der Fahrt ausgeschlossen werden.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 DB Vertrieb GmbH haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung dafür, dass die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist.
7.2 Die Haftung der DB Vertrieb GmbH als Reiseveranstalter ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit DB Vertrieb GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich auch DB Vertrieb GmbH gegenüber dem Reisenden hierauf beruhen.

8. Fremdleistungen

DB Vertrieb GmbH ist für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen unentgeltlich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sonderveranstaltungen) und die in der Reisebeschreibung oder sonst ausdrücklich entsprechend gekennzeichnet sind, nicht verantwortlich.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

10. Gerichtsstand

Sind die Vertragspartner der DB Vertrieb GmbH Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Frankfurt am Main.

 
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