Niedersachsen-Ticket und Niedersachsen-Ticket Single
Bis zu 5 Personen. 1 Tag. 27 Euro.

Für 27,- EUR* fahren bis zu fünf Personen oder Eltern bzw. Großeltern (max. 2 Erwachsene) mit beliebig vielen eigenen Kindern oder Enkelkindern (bis einschließlich 14 Jahren) einen Tag kreuz und quer durch Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Ohne Kilometerbegrenzung! Für 19,- EUR* gilt das Angebot für eine Person.
Probieren Sie es doch einfach mal aus!
Einzelheiten zum Angebot
Das Ticket ist gültig montags bis freitags von 9.00 bis 3.00 Uhr des Folgetages und auch Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 0.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetags in den Nahverkehrszügen der DB (RE, RB und S-Bahn) und in weiteren Bahnen (EVB, eurobahn, metronom, NordWestBahn, arriva, cantus und WestfalenBahn) in der 2. Klasse.
Niedersachsen-Ticket Single
Preis: 19,- EUR
Das Angebot gilt für eine Person. Geltungsdauer und Geltungsbereich entsprechen denen des Niedersachsen-Tickets.
Verkaufsstellen
- Das Niedersachsen-Ticket gilt nicht in folgenden Zügen: D, ICE, EC und IC.
- Rückgabe, Umtausch und Erstattung nicht benutzter Tickets sowie Platzreservierung und 1.-Klasse-Fahrten sind ausgeschlossen.
- Für Ihren Hund benötigen Sie einen Fahrschein entsprechend den gültigen Tarifen.
Tipps zum Niedersachsen-Ticket
Wenn die Züge nicht zu voll sind, können Sie Ihr Fahrrad mitnehmen. Dazu benötigen Sie zusätzlich eine Fahrradkarte des Nahverkehrs für 4,50 EUR pro Tag. Die Fahrradkarten gelten den ganzen Tag für beliebig viele Fahrten. Für die Fahrradmitnahme in Verbünden gelten die Tarifbestimmungen der Verbünde.
Mehr Wert am Zielort

Darüber hinaus erhalten Bahnreisende bei Vorlage des Niedersachsen-Tickets attraktive Ermäßigungen bzw. Sonderleistungen bei unseren vorgestellten Kooperationspartnern. Ein Blick lohnt sich also auch wenn Sie schon ein konkretes Ausflugsziel im Auge haben!
zu den Ausflugszielen
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Fahrten in den Verkehrsverbünden

Fahren Sie mitten hinein ins Herz der Städte oder gönnen Sie sich einen ruhigen Tag auf dem Land!
Weitere Informationen
Übrigens: An den Fernverkehrsautomaten mit Berührungsbildschirm können auch Fahrplanauskünfte abgerufen werden, so sparen Sie sich den Weg in das Reisezentrum!
Um Missbrauch zu vermeiden, sind Reisende verpflichtet, Namen und Vornamen in das dafür vorgesehene Feld der Fahrkarte einzutragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen ist diese Pflicht auf den Reisenden mit der längsten Reisestrecke beschränkt. Außerdem werden die Tickets mit einem zusätzlichen Aufdruck versehen, der anzeigt, dass das Ticket nicht übertragbar ist. Bitte nehmen Sie den Namenseintrag vor Fahrtantritt vor.




