Das Rheinland-Pfalz-Ticket
Bis zu 5 Personen. 1 Tag. 26 Euro.

Probieren Sie es doch einfach mal aus!
Einzelheiten zum Angebot
Das Rheinland-Pfalz-Ticket gilt an allen Tagen der Woche für jeweils 1 Tag von 9.00 Uhr morgens bis um 3.00 Uhr in der Nacht, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Rheinland-Pfalz und im Saarland ganztägig
Für wen?
für Einzelreisende, Kleingruppen bis zu 5 Personen, zwei Eltern- bzw. Großelternteile oder ein Eltern- bzw. Großelternpaar (max. 2 Erwachsene) mit allen eigenen Kindern bzw. Enkelkindern unter 15 Jahren – auch wenn sie dann zusammen mehr als 5 Leute sind
Wo?
Das Ticket gilt in den Nahverkehrszügen der DB (RE, RB und S-Bahn) in der 2. Klasse in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Es gilt auch in allen Verkehrsmitteln des Saarländischen Verkehrsverbunds SaarVV sowie in allen Verkehrsmitteln der Verbünde Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM), Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und in allen Verkehrsmitteln der linksrheinischen Gebiete der Verbünde Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN), Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) und Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN).
Rückgabe, Umtausch und Erstattung nicht benutzter Tickets sowie Platzreservierung und 1.-Klasse-Fahrten sind ausgeschlossen.
Tipps zum Rheinland-Pfalz-Ticket
Wenn die Platz-Kapazität es zulässt, kann Ihr Fahrrad mit dem Rheinland-Pfalz-Ticket in Rheinland-Pfalz und im Saarland in den Zügen des Nahverkehrs kostenlos befördert werden.
Verkaufsstellen
Weitere Informationen
Um Missbrauch zu vermeiden, sind Reisende verpflichtet, Namen und Vornamen in das dafür vorgesehene Feld der Fahrkarte einzutragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen ist diese Pflicht auf den Reisenden mit der längsten Reisestrecke beschränkt. Außerdem werden die Tickets mit einem zusätzlichen Aufdruck versehen, der anzeigt, dass das Ticket nicht übertragbar ist. Bitte nehmen Sie den Namenseintrag vor Fahrtantritt vor.
Ist kein Namensfeld vorhanden, entfällt diese Verpflichtung und somit auch die Verpflichtung des Reisenden zum Identitätsnachweis.




