Das Sachsen-Anhalt-Ticket
Bis zu 5 Personen. 1 Tag. 27 Euro.

Probieren Sie es doch einfach mal aus!
Einzelheiten zum Angebot
Das Angebot gilt auch für ein Eltern- oder Großelternpaar bzw. einen Eltern- oder Großelternteil mi allen eigenen Kindern oder Enkelkindern unter 15 Jahren. Gültig ist das Ticket von Montag bis Freitag an einem Tag Ihrer Wahl von 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des nächsten Tages sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 0.00 Uhr bis 3.00 des Folgetags in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Verkaufsstellen
Einzelheiten zum Angebot
Gefahren werden kann in der 2. Klasse aller Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn und vieler anderer Verkehrsunternehmen in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (ausgenommen sind die Bergstrecke der Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn sowie die Sächsischen Schmalspurbahnen). Das Ticket gilt auch in der PNVG Staßfurt.
Wann?
Montag bis Freitag von 9.00 bis 3.00 Uhr des Folgetages sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 0.00 Uhr bis 3.00 des Folgetags.
- Einzelreisende,
- eine Gruppe mit bis zu fünf Personen, unabhängig vom Alter, oder
- Eltern bzw. Großeltern (oder ein Elternteil bzw. ein Großelternteil, max. 2 Erwachsene) mit beliebig vielen eigenen Kindern oder Enkelkindern (bis einschließlich 14 Jahren).
Sie fahren in den Nahverkehrszügen der DB (IRE, RE, RB und S-Bahn) in der 2. Klasse in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Ausgenommen sind die Bergstrecke der Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn sowie die Sächsischen Schmalspurbahnen. Das Ticket gilt auch in der PNVG Staßfurt.
Hinweise
Rückgabe, Umtausch und Erstattung nicht benutzter Tickets sowie Platzreservierung und 1.-Klasse-Fahrten sind ausgeschlossen. Mitgeführte Hunde benötigen einen Fahrschein zum halben gewöhnlichen Fahrpreis. Außerhalb von Sachsen-Anhalt und Thüringen benötigen Sie zusätzlich eine Fahrradkarte des Nahverkehrs (4,50 EUR pro Rad und Tag).
Tipps zum Sachsen-Anhalt-Ticket
Allgemeine Informationen
Um Missbrauch zu vermeiden, sind Reisende verpflichtet, Namen und Vornamen in das dafür vorgesehene Feld der Fahrkarte einzutragen. Im Rahmen der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen ist diese Pflicht auf den Reisenden mit der längsten Reisestrecke beschränkt. Außerdem werden die Tickets mit einem zusätzlichen Aufdruck versehen, der anzeigt, dass das Ticket nicht übertragbar ist. Bitte nehmen Sie den Namenseintrag vor Fahrtantritt vor.
Ist kein Namensfeld vorhanden, entfällt diese Verpflichtung und somit auch die Verpflichtung des Reisenden zum Identitätsnachweis.



